Kostenübernahme

Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist möglich!

Wir erledigen alle Formalitäten mit Ihrer Krankenkasse.
Nur für Kunden mit einen Wohnort im Umkreis von 20 km um 47441 Moers möglich!

Bei Gehschwäche (d.h. Sie können weite Strecken nicht zu Fuß zurücklegen) besteht die
Möglichkeit einer Kostenübernahme für ein Elektro-Mobil oder ein Elektro-Rollstuhl
durch Ihre Krankenkasse.

Sollte eine Gehschwäche vorhanden sein, so besprechen Sie dies bitte mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt und bitten diesen Ihnen eine Verordnung (Rezept) mit folgenden Text auszustellen:


 

Verordnungstext für ein Elektro-Mobil:

„Elektromobil zur Teilnahme am 

öffentlichen Leben wird benötigt”

Darunter die Diagnose Ihres Arztes.

 

 


 

Verordnungstext für einen Elektro-Rollstuhl:

„Elektrorollstuhl zur Teilnahme am

öffentlichen Leben wird benötigt”

Darunter die Diagnose Ihres Arztes.

 

 


 

Dann bringen Sie die Verordnung zu uns. Wir werden mit unseren Partner Sanitätshaus,
die Verordnung und einer Begründung, bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen.
Nach einer positiven Entscheidung Ihrer Krankenkasse bekommen Sie ein
ein Standard 6 km/h Elektro-Mobil / 6 km/h Elektro-Rollstuhl geliefert.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns!